Behandlung

Zuerst findet eine ausführliche Anamnese und osteopathische Untersuchung des gesamten Körpers statt. Dadurch bekommt der Osteopath eine gute Vorstellung über die Beschwerden.

Osteopathen sind darin ausgebildet festzustellen, ob die Symptome des Patienten nach ihrer Heilmethode behandelt werden können oder nicht. Wenn nötig, verweist er sie zu weiteren Untersuchungen zu einem anderen Arzt.

Ziel der Osteopathie ist es, die Ursache der Beschwerden zu finden. Diese liegen, wie oben bereits erwähnt, in Bewegungseinschränkungen, die die Impulsweiterleitung im Körper stören.

Der Osteopath arbeitet nur mit seinen Händen. Durch spezielle manuelle Techniken verleiht er dem Gewebe wieder mehr Beweglichkeit, so dass die Impulsweiterleitung verbessert wird und der Körper genesen kann.

Frequenz der Behandlungen

Nach 2-8 Wochen sollte eine weitere Behandlung stattfinden. Der Abstand zwischen den Behandlungen ist abhängig von der Art und Dauer Ihrer Beschwerden – und gegen Ende werden die zeitlichen Abstände immer größer.

Die Wirkung der Behandlung findet nicht nur unmittelbar, sondern auch Tage und Wochen danach statt. Ihr Körper verarbeitet die neu erworbene Beweglichkeit und braucht dafür Zeit.

Nach etwa 3 Behandlungen sollte sich eine positive Veränderung zeigen. Wenn nicht, ist über andere bzw. ergänzende Behandlungen nachzudenken.

Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann es sein, dass eine Behandlung häufiger stattfinden muss, bevor eine positive Reaktion eintritt.

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen:
Viele Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Dabei gibt es jedoch einige Unterschiede. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Eine Übersicht der Kostenerstattung finden sie unter:
Bundesverband Osteopathie e.V., Kostenerstattung
Osteokompass, Krankenkassenübersicht
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschussen, brauchen Sie eine Empfehlung von Ihrem Arzt. Diese Empfehlung kann jeder Arzt ausstellen.
Bezuschusst Ihre Krankenkasse Osteopathie nicht, brauchen sie keine Empfehlung.

Private Krankenkassen/Beihilfe:
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt auf Grundlagen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
In der Regel übernehmen Privatkassen und Beihilfestellen die Kosten der Behandlung, falls die Erstattungen von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

Osteopathie Praxis Jona Witte Telefon 0221 643 077 04 Glockengasse 2a 50667 Köln info@osteopathie-jona-witte.de